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Alters- und Pflegeinstitution

In der Stadt Baden hat es zwei ausgezeichnete Pflegeinstitutionen: Das Regionale Pflegezentrum RPB ist zentral gelegen und hat ein sehr grosses Angebot. Das Alterszentrum Kehl trumpft mit der unmittelbaren Nähe zur Natur und dem Wald auf, wobei die Innenstadt mit dem Bus auch in 10 Minuten zu erreichen ist. 
Gut zu wissen: Eine Pflicht, sich für eines dieser beiden Alters- und Pflegeinstitutionen zu entscheiden, besteht für die Anwohnerinnen und Anwohner von Baden aber nicht. Sie haben die freie Wahl. Alters- und Pflegeheime können direkt kontaktiert, angefragt und besichtigt werden. Am besten besuchen Sie und/oder Ihre Angehörigen mehrere Institutionen.

Alters- und Pflegeinstitutionen

Regionales Pflegezentrum Baden (RPB)

Das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) ist eines der grössten Pflegezentren im Kanton Aargau und bietet mit seinen verschiedenen Kompetenzzentren professionelle Pflege und Betreuung für erwachsene mittel- bis schwerstpflegebedürftige Personen an. Das RPB hat Abteilungen für Langzeitpflegebedürftige, für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, für ältere Menschen mit Behinderungen, für Schwer- und Schwerstpflegebedürftige, für Akut- und Übergangspflege und Kurzzeitaufenthalter. Auch eine Palliativ-Abteilung sowie ein Tages- & Nachtzentrum bietet das RPB. «Als Lebenszentrum begleiten wir ältere Menschen kompetent in allen Lebensphasen: beim Wohnen, Pflegen und im Sterben», so das Credo des Regionalen Pflegezentrums Baden.

Regionales Pflegezentrum Baden RPB

Wettingerstrasse, 5400 Baden
+41 56 203 81 11, infoNULL@rpb.ch
www.rpb.ch

Bewohnerdienst: bewohnerdienstNULL@rpb.ch
Hotline für Pflege- und Betreuungs-Notfälle Tages- & Nachtzentrum: +41 56 203 82 63
Das Tages- & Nachtzentrum ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr geöffnet. 

Das Alterszentrum Kehl Baden

Im Alterszentrum Kehl leben die Bewohnerinnen und Bewohner je nach ihren Wünschen und Bedürfnissen entweder völlig selbstständig in einer Mietwohnung oder nutzen das breite Angebot der Pflegeabteilung. Allen stehen direkt vor Ort nützliche Services wie Wäscherei, Reinigung, Physiotherapie, Podologie, Coiffeur und Inhouse-Spitex zur Verfügung. Und das Restaurant Kehl mit seiner hervorragenden Küche ist auch bei Gästen und Besuchenden beliebt.

Alterszentrum Kehl

Im Kehl 7, 5400 Baden
+41 56 200 28 28, infoNULL@daskehl.ch
www.daskehl.ch

Bewohnerdienst: Johanna Foltrauer, +41 56 200 28 28, johanna.foltrauerNULL@​daskehl.ch

Weitere Alters- und Pflegeinstitutionen

  • Die Plattform heiminfo.ch wird in Zusammenarbeit mit der webways ag von Curaviva Schweiz, dem Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf, betrieben. Auf heiminfo.ch kann man ganz einfach gefiltert nach Region im Bereich Alter nach Institutionen suchen: heiminfo.ch 

  • Der Aargauische Gesundheitsverband vaka listet alle seine Mitglieder, also auch die Pflegeinstitutionen im Kanton Aargau, auf. Die Suche nach Name der Institution oder nach Ortschaft grenzt die Liste ein und eignet sich deshalb gut zur Suche nach einer Pflegeeinrichtung in der gewünschten Umgebung: vaka Mitgliederliste 

  • Der Kanton Aargau liefert jährlich eine Übersicht der Tarife und Taxen aller Pflegeheime im Kanton. www.ag.ch 

Formalitäten und Finanzielles

Worauf sollten Sie achten bei der Wahl?

Überlegen Sie sich, welche Prioritäten Sie setzen möchten. Die folgende Auflistung ist nicht abschliessend zu verstehen, sondern soll Ihnen als Leitlinie dienen. Fragen Sie auch bei Ihren Angehörigen nach, welche Punkte für sie wichtig sind. Und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder dem Arzt darüber, welche pflegerischen Angebote Sie benötigen.

  • Lage der Institution
  • Erreichbarkeit der Angehörigen
  • Zimmer- oder Wohnungsgrösse
  • Besonnung
  • Parknähe
  • Veranstaltungskalender
  • Anzahl Bewohnende / Grösse der Institution
  • Pflegerische und therapeutische Angebote im Haus
  • Weitere Angebote im Haus (Coiffeur, Physiotherapie, Fusspflege, Besuchsdienst usw.)

Wer hilft beim Administrativen vor dem Eintritt?

Die Alters- und Pflegeinstitutionen wissen, welche Formalitäten vor einem Eintritt abzuklären und zu erledigen sind, und haben die Pflicht, ihre eintretenden Bewohnerinnen und Bewohner in diesen administrativen Belangen zu unterstützen. Suchen Sie das Gespräch mit der Institution Ihrer Wahl.

Wer bezahlt?

Treten Sie in eine Pflegeinstitution ein, entstehen Kosten, die in drei Kategorien gegliedert werden: 1. Pflegekosten, medizinische Leistungen sowie Medikamente, 2. Pensions-  oder Hotelleriekosten und 3. Betreuungskosten. An den Kosten für Pflege, medizinische Leistungen und Medikamente beteiligt sich Ihre Krankenkasse. Ihre Wohngemeinde übernimmt einen wesentlichen Teil jener Pflegekosten, die nicht von den Krankenkassen abgedeckt sind (Restkosten). Die Pensions-, die Betreuungs- sowie ein Teil der Pflegekosten werden Ihnen verrechnet. Wobei die Kostenbeteiligung an der Pflege (Patientenbeteiligung) begrenzt ist. Zur Deckung der Kosten wird auf Ihr Einkommen aus Renten, auf Vermögensanteile sowie auf eine allfällige Hilflosenentschädigung zurückgegriffen. Der Kanton Aargau publiziert eine Übersicht der Tarife und Taxen (Bewohneranteil in den Kategorien Pflege, Betreuung, Pension sowie Zuschläge) aller Pflegeheime im Kanton www.ag.ch

Gut zu wissen: Vorsicht geboten ist, wenn das Alters- und Pflegeheim Ihrer Wahl nicht im Kanton Aargau liegt. Die ausserkantonale Pflegeeindrichtung muss in diesem Fall bei der Wohnsitzgemeinde eine sogenannte Kostengutsprache einholen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass jeder Kanton eigene Normkosten festsetzt, jene des Kantons Aargau sind im Vergleich zu andern Kantonen oft tiefer. Laut Pflegegesetzt PflG bezahlen die Aargauer Gemeinden Pflegerestkosten höchstens im Umfang der Normkosten des Kantons Aargau (mit einigen wenigen Ausnahmefällen). Die Differenz wird von der Pflegeeinrichtung deshalb an Sie weiterverrechnet. Merkblatt und Formular für Kostengutsprache: Ausserkantonale Pflege

Wenn die eigenen Mittel nicht reichen

Reichen Ihr Einkommen aus Renten und allfällige Vermögensanteile nicht aus, kommen die Ergänzungsleistungen (EL) hinzu. Allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag. Bei Fragen zu EL, Hilflosenentschädigung usw. wenden Sie sich am besten an die SVA Gemeindezweigstelle in Baden. Siehe dazu auch: finanzielle Vorsorge.

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, grit.joswiakNULL@baden.ch
Gemeindezweigstelle SVA www.baden.ch

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Haben Sie ein Problem mit einer Pflegeeinrichtung?

Der Verein Patientenstelle AG/SO führt im Auftrag des Kantons Aargau eine Ombudsstelle für Menschen, die sich in einer stationären Pflegeeinrichtung aufhalten oder Dienstleistungen von ambulanten Pflegeeinrichtungen beziehen. Die Ombudsstelle bietet Ihnen eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe. Direktbetroffene sowie ihre Angehörigen, die ein Problem mit einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer Spitex-Organisation im Kanton Aargau haben, können sich an die Ombudsstelle für pflegebedürftige Menschen im Kanton Aargau wenden.

Ombudsstelle für pflegebedürftige Menschen 

Patientenstelle AG/SO
Schachenallee 29,  5000 Aarau
+41 62 823 11 66 (Dienstag bis Freitag, jeweils vormittags)
ombudsstellen-ag-soNULL@hin.ch, www.ombudsstelle-ag.ch


Die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) ist ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Die UBA setzt sich für ein selbstbestimmtes, würdiges Leben im Alter ein. Fachpersonen bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Konflikten in verschiedensten Bereichen wie Betreuung, Pflege, Wohnen, Finanzen, Krankenkasse, Familie. Sie leisten Hilfe für ältere Menschen, die von jeglicher Form von Gewalt betroffen sind.

UBA Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter

Malzstrasse 10, 8045 Zürich
0848 00 13 13 (Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr) infoNULL@uba.ch 
www.uba.ch 

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