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Betreuungsvertrag

Die Pflege und Betreuung von Angehörigen kann schnell zu einem zeitintensiven Engagement werden und sich über viele Jahre hinziehen. Mit einem Vertrag zwischen den Angehörigen und Ihnen können Anliegen und Ansprüche festgehalten werden. Der Vertrag schafft Klarheit über die Art der Hilfeleistungen und Kosten. Folgende Punkte gehören in einen schriftlichen Pflege- und Betreuungsvertrag:

  • Beginn und Ende des Pflegeverhältnisses (sowie die Kündigungsfrist)
  • Entschädigungen
  • Beschreibung der Hilfs- und Pflegeleistungen
  • Abwesenheits-Regelungen
  • Angaben zu Vollmachten

Gut zu wissen: Die unentgeltliche Rechtsauskunft kann Ihnen beim Aufsetzen eines solchen Vertrages helfen. Eine kostenlose Beratung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle der Pro Senectute, diese stellt auch einen Betreuungs- und Pflegevertrag online zur Verfügung. Betreuungs- und Pflegevertrag.

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden

Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch

Unentgeltliche Rechtsauskunft Aargauischer Anwaltsverband

Auskünfte zu allen Rechtsgebieten. Für alle. Nur vor Ort, keine schriftlichen oder telefonischen Anfragen. Aargauischer Anwaltsverband
Wöchentlich persönliche Kurzberatungen in Baden, ohne Voranmeldung: Rechtsauskunft | Stadt Baden

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