Individuelle Finanzhilfe
Die individuelle Finanzhilfe (IF) für Personen im AHV-Alter ist für Ausgaben da, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden. Der bewilligte Betrag wird nach der individuellen Situation festgelegt. Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Der Bund hat die Pro Senectute beauftragt, über die Anträge zu entscheiden. Es besteht kein Anrecht auf diese Unterstützung und das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Anspruchsberechtigung: Zusammen mit der Pro Senectute wird eine Übersicht über Ihre Finanzen gemacht. Es wird geklärt, ob Sie Ansprüche gegenüber AHV, Pensionskasse, Krankenkasse usw. haben, die Sie noch nicht geltend gemacht haben. Die Beratung ist kostenlos und Teil der Sozialberatung der Pro Senectute. Sie bietet folgende Unterstützung:
- Antrag für Ergänzungsleistungen
- Antrag für Hilflosenentschädigung
- Antrag für Prämienverbilligung der Krankenkasse
- Gesuch für einen finanziellen Beitrag an nicht gedeckte Kosten (Kleider, Billen, Hilfsmittel usw.)
- Gesuch für wichtige Anschaffungen
- Unterstützung bei Gesuchen an private Stiftungen und Fonds
- Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden
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Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
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