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Ihre Finanzen

AHV ist die Abkürzung für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung. Pensionierte Menschen, Witwer und Witwen erhalten von dieser Versicherung Geldbeiträge für ihren Lebensunterhalt. Bei der AHV gilt der Grundsatz: Leistung nur nach Anmeldung. Es ist also notwendig, dass Sie sich aktiv für die AHV-Rente anmelden, und zwar drei bis vier Monate vor Rentenbeginn. Die AHV-Reform, die das Volk im September 2022 angenommen hat, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Neu spricht man dann nicht mehr von Pensionsalter sondern von Referenzalter. Alle Details dazu lesen Sie hier 
Gut zu wissen: Um eine AHV-Rente zu bekommen, müssen Sie das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» ausfüllen, unterschreiben und zur zuständigen Ausgleichskasse schicken. Das Online-Formular gibt es hier: www.ahv-iv.ch . In Papierform liegt das Formular auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden bereit.   

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, grit.joswiakNULL@baden.ch
Gemeindezweigstelle SVA www.baden.ch

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Weiterführende Informationen

  • Ab 1. Januar 2024 ändert sich nicht nur das Pensionsalter (neu Referenzalter) für den AHV-Bezug der Frauen, auch beim flexiblen Rentenbezug oder bei der Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung kommt es zu Änderungen. Hier finden Sie einen Überblick zu den Änderungen: www.sva-ag.ch 

  • Mit dem Online-Rechner ESCAL www.acor-avs.ch kann man ungefähr einschätzen, wie hoch die eigene Altersrente sein wird.

  • Die Webseite www.ch.ch des Bundes liefert Informationen zum Anspruch auf die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung, der AHV-Rente (1.Säule), zum Bezug oder Leistung der beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) und des Guthabens der privaten Vorsorge (3.Säule).

Bei schmalem Budget

Menschen, die mit einem schmalen Budget auskommen müssen, wissen oft nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben. Hier finden Sie Informationen zu Überbrückungsleitung (ÜL), Krankenkasse Prämienverbilligung, Hilfsmittel zur AHV, Ergänzungsleistungen (EL), Vergütung von Krankheitskosten, Hilflosenentschädigung, Individuelle Finanzhilfe, Finanzielle Einzelhilfe SRK

Gut zu wissen: Die Sozialberatung der Pro Senectute ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenlos. Sie beinhaltet unter vielem anderem auch die finanzielle Beratung und Hilfe, zum Beispiel bei Sozialversicherungsfragen bezüglich AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Krankenkasse. Die Beratung erfolgt in der Beratungsstelle, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden

Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, badenNULL@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch

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