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Ihre Finanzen

AHV steht für «Alters- und Hinterlassenenversicherung». Pensionierte, Witwen und Witwer erhalten von dieser Versicherung Geldbeiträge für ihren Lebensunterhalt. Wichtig: Sie müssen sich drei bis vier Monate vor Rentenbeginn mit einem Formular anmelden, damit Sie die Rente bekommen. Schauen Sie dazu auch das Erklärvideo: 

Gut zu wissen: Das Anmeldeformular «318.370 – Anmeldung für eine Altersrente» ist hier online verfügbar:  www.ahv-iv.ch In Papierform liegt das Formular auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden bereit.  

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt Baden

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Wichtige Links zu weiterführenden Informationen

  • Die Informationsstelle AHV/IV ist für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der ganzen Schweiz tätig. Sie publiziert umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule: ahv-iv.ch
  • Die Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA Aargau) bietet sehr gute und leicht verständliche Informationen rund um die Pensionierung. Beispielsweise erhalten Sie dort einen Überblick über die Änderungen durch die AHV-Reform 21 oder Informationen zur 13. AHV-Altersrente: sva-aargau.ch/pensionierung Empfehlenswert ist auch der Newsletter SVA AargauAnmeldung Newsletter SVA Aargau
  • Mit dem Online-Rechner ESCAL können Sie ungefähr einschätzen, wie hoch Ihre Altersrente sein wird: www.acor-avs.ch
  • Die Webseite ch.ch des Bundes liefert Informationen zum Anspruch auf die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung, der AHV-Rente (1.Säule), zum Bezug oder Leistung der beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) und des Guthabens der privaten Vorsorge (3.Säule).

Bei wenig Geld

Menschen mit wenig Geld wissen oft nicht, dass sie Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben. Hier finden Sie Informationen zu Überbrückungsleitung (ÜL), Krankenkasse Prämienverbilligung, Hilfsmittel zur AHV, Ergänzungsleistungen (EL), Vergütung von Krankheitskosten, Hilflosenentschädigung, Individuelle Finanzhilfe.

Gut zu wissen: Die Sozialberatung der Pro Senectute ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenlos. Sie beinhaltet auch die finanzielle Beratung und Hilfe bei Sozialversicherungsfragen bezüglich AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Krankenkasse. Die Beratung erfolgt in der Beratungsstelle, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden

Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch

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