Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung unterstützt Menschen mit Behinderung oder starkem Pflegebedarf, damit sie möglichst selbstständig leben können. Sie wird von der AHV bezahlt, besteht die Hilflosigkeit vor dem Rentenalter, von der IV. Sie erhalten die Hilflosenentschädigung unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen, massgebend ist der Grad der Hilflosigkeit.
Anspruchsbedingungen: Sie sind im Alltag aufgrund Ihrer Erkrankung oder Behinderung regelmässig auf Hilfe angewiesen? Sobald die Hilfsbedürftigkeit sechs Monate besteht, können Sie als AHV-Bezüger*in Hilflosenentschädigung anfordern. Massgebend ist die regelmässige Hilfe durch Dritte in den folgenden Tätigkeiten:
- Aufstehen/Absitzen/Abliegen
- Essen
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Verrichten der Notdurft (z.B. Toilettengang)
- Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakt
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden. Bitte füllen Sie das Formular zuerst selbst und dann zusätzlich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.
Gut zu wissen: Angehörige, die Sie unentgeltlich betreuen und pflegen, können nur dann eine Betreuungsgutschrift beantragen, wenn Sie Hilflosenentschädigung erhalten. Mehr dazu im Kapitel Angehörige -> Finanzielle Unterstützung.
Folgende Stellen beraten Sie gerne und kostenlos
- SVA Gemeindezweigstelle
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Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt BadenSchalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr