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Überbrückungsleistung

Wer kurz vor dem Rentenalter seinen Arbeitsplatz verliert, gerät oft in eine finanziell schwierige Lage. Die Überbrückungsleistung (ÜL) richtet sich an Personen, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Die Überbrückungsleistung besteht aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. 

Wichtige Links zu weiterführenden Informationen

  • Die Informationsstelle AHV/IV ist für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der ganzen Schweiz tätig. Hier finden Sie Merkblätter und Formulare zur ÜL: Informationsstelle AHV/IV 
  • Die Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA Aargau) bietet sehr gute und leicht verständliche Informationen zur ÜL: sva-aargau.ch
  • Das Anmeldeformular «318.688 – Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose» ist hier online verfügbar: Antrag für ÜL  

Gut zu wissen: Ältere Stellensuchende werden im Kanton Aargau durch das Freiwilligen-Programm «Tandem» von benevol Aargau bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt begleitet. Die Freiwilligen beraten, unterstützen und begleiten bei der Stellensuche, im Gespräch vor Ort, am Telefon (062 823 30 46) per Videocall oder via Mails. www.tandem-ag.ch 

Folgende Stellen beraten Sie gerne und kostenlos

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt Baden

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

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