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Überbrückungsleistung

Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, geraten oft in eine schwierige Lage. Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Im Onlineschalter SVA Aargau  finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungsleistung (ÜL) sowie das Anmeldeformular  Bei Fragen zur Überbrückungsleistung (ÜL) können Sie sich auch an die SVA Gemeindezweigstelle in Baden wenden.

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, grit.joswiakNULL@baden.ch
Gemeindezweigstelle SVA www.baden.ch

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Gut zu wissen: Ältere Stellensuchende werden im Kanton Aargau durch das Freiwilligen-Programm «Tandem» von benevol Aargau bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt begleitet. Die Freiwilligen beraten, unterstützen und begleiten bei der Stellensuche, im Gespräch vor Ort, am Telefon (062 823 30 46) per Videocall oder via Mails. www.tandem-ag.ch 

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