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Todesfall

Wenn eine Person stirbt, sind sehr zeitnah einige Formalitäten zu erledigen. Zuallererst muss der Tod bescheinigt, dann gemeldet werden und erste Entscheidungen betreffend der Bestattung müssen ebenfalls getroffen werden. 

Todesfall bescheinigen

Todesfall zu Hause
Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie zuerst einen Arzt oder eine Ärztin. Bei Abwesenheit des Hausarztes rufen Sie den Notfallarzt (Tel. 0900 401 501). Er wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Todesfall in einer Pflegeeinrichtung oder dem Spital
Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal den Arzt oder die Ärztin. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Tod infolge eines Unfalls
Bei Tod infolge eines Unfalls oder wenn Sie eine verstorbene Person auffinden, ziehen Sie die Polizei (+41 56 200 82 40 oder 117) zur Abklärung des Unfallherganges bei. Dies gilt für alle Unfälle (Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle) und auch bei Suizid.

Todesfall melden

Ein Todesfall im Zivilstandskreis Baden ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, dem Zivilstandskreis Baden zu melden (und dem Bestattungsamt des Wohnsitzes der verstorbenen Person, falls die verstorbene Person einen anderen Wohnsitz hatte). Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin beim Zivilstandskreis Baden. Für die Registrierung des Todesfalles sind einige Dokumente (zum Beispiel die ärztliche Todesbescheinigung) mitzubringen auf www.baden.ch/zivilstandskreis finden Sie eine entsprechende Liste und weiterführende Informationen.

STADT BADEN, Zivilstandskreis

Oberstadtstrasse 4, 5400 Baden
+41 56 200 84 30, zivilstandskreisNULL@baden.ch
Telefonischer Pikettdienst an Wochenenden: täglich zwischen 9 und 12 Uhr (+41 56 200 84 30; Weiterverbindung)

Organisieren, entscheiden

Die Bestattung ist in der Regel innert drei bis vier Tagen nach der Meldung des Todesfalls. Folgende Entscheidungen und organisatorischen Herausforderungen stehen für die Angehörigen unmittelbar an: 

  • Art der Bestattung festlegen (Erdbestattung oder Kremation) und Ort der Bestattung festlegen: Da die Stadt Baden den Zivilstandskreis mit der Führung des Bestattungsamtes Baden beauftragt, kann bereits bei der Meldung eines Todesfalles der Zeitpunkt für die Bestattung auf den Friedhöfen von Baden vereinbart werden. Es steht den Angehörigen jedoch frei, die Dienstleistungen privater Bestattungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Siehe Rubik Bestattung, Beisetzung
     
  • Planung der Trauerfeier: RednerIn, Lebenslauf, Blumen, Musik, Leidmahl organisieren. Vielleicht zusammen mit der Reformierte Kirche Baden plus oder der Kath. Kirchgemeinde Baden-Ennetbaden
     
  • Vielleicht Leidzirkulare verfassen und an Freunde und Bekannte versenden und/oder eine Todesanzeige in einer Zeitung schalten. Nach der Trauerfeier können Dankeskarten verschickt und/oder eine Anzeige in einer Zeitung geschaltet werden.

Nach der Trauerfeier

Folgende administrativen Aufgaben sollten kurz nach der Trauerfeier erledigt werden:

  • Weitere Institutionen über den Todesfall informieren: zum Beispiel den Vermieter, die AHV-Ausgleichskasse, die Pensionskasse, die Krankenkasse, Banken, Versicherungen, das Steueramt
     
  • Abonnemente und Verträge künden: zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften, Telefon-, Zeitungs-, Zeitschriften- und alle anderen (auch digitalen) Abonnements sowie evtl. Mietverträge
     
  • Nachlassinventar: Bei einem Todesfall hat die Inventurbehörde verschiedene Abklärungen durchzuführen. Unter anderem ist die Inventurbehörde zuständig für das Erstellen des Erbenverzeichnisses nach den gesetzlichen Erben. Die Erbberechtigten treten in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Die erbberechtigten Personen sind verpflichtet, bei der Inventuraufnahme mitzuwirken. 

Gut zu wissen: Falls ein Testament vorhanden ist, muss dies unverzüglich dem Bezirksgericht Baden oder der Inventurbehörde der Stadt Baden zugestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Formvorschriften erfüllt sind (ZGB 556). Als zuständige Fachstelle hilft Ihnen die Inventurbehörde auch gerne bei Fragen und bei Problemen, die beim Verlust eines Angehörigen entstehen.

Bezirksgericht Baden

Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
+41 56 200 13 13
Öffnungszeiten Bezirksgericht Baden 

STADT BADEN, Inventurbehörde

Rathausgasse 3, 5400 Baden
+41 56 200 82 30, steuernNULL@baden.ch
Nachlassinventar - Informationen der Stadt Baden

 

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