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Erwerbstätig bleiben

Ab 2024 wird nicht mehr vom «Rentenalter» gesprochen, sondern vom Referenzalter. Vielleicht gehören Sie zu jenen Menschen, die trotz Erreichung des Referenzalters weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten? Bisher konnten Sie den Bezug Ihrer AHV-Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben oder trotz Ihrer Erwerbstätigkeit die Rente beziehen. Mit der AHV Revision besteht neu die Möglichkeit eines Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs im Umfang von 20% bis 80% der Rente. Alle Details zu den neuen Regelungen der AHV ab 1.1.2024 lesen Sie hier

Gut zu wissen: Bei einer Weiterführung einer Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter besteht wie bisher ein besonderer Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Er beträgt 1400 Franken im Monat, bzw. 16'800 Franken im Jahr. Ab 2024 wird es aber möglich sein, dass die Erwerbstätigen auf diesen Freibetrag verzichten, womit entsprechende Beiträge in die AHV einbezahlt werden müssen. Damit können allfällige Beitragslücken früherer Jahre geschlossen werden. Diese Beiträge sind rentenwirksam; sie können also die AHV-Rente verbessern (höchstens bis zur maximalen Rente).  

Vermittlungsplattformen für Personen im Pensionsalter

  • seniors@work ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss ein Profil erstellen, das in der Basisversion gratis ist, in der Premium-Version kostet. www.seniorsatwork.ch

  • Rent a Rentner ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss sich als Mitglied anmelden, die Basis-Mitgliedschaft ist gratis, die Premium- oder Ambassador-Mitgliedschaft kostet. www.rentarentner.ch
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