Erwerbstätig bleiben
Mit der AHV-Revision (AHV 21) lässt sich die Pensionierung zwischen dem 63. und dem 70. Lebensjahr flexibler gestalten. Bei einem Bezug vor dem 65. Lebensjahr wird die Rente gekürzt, bei einem Bezug nach dem 66. Lebensjahr wird ein entsprechender Zuschlag (bis zur maximalen Rente) angerechnet. Auch ein Teilrentenvorbezug oder -aufschub ist möglich. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu: Einführung der Reform AHV 21
Gut zu wissen, wenn Sie erwerbstätig bleiben: Arbeitnehmende, die nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sind, haben auf ihrem Lohn einen Freibetrag von 1'400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr, auf den sie keine AHV-Beiträge bezahlen müssen. Sie können auf diesen Freibetrag verzichten und einen Antrag auf Anrechnung der AHV-Beiträge stellen. Damit können Beitragslücken aus früheren Jahren geschlossen und Ihre AHV-Rente verbessert werden. Details dazu finden Sie hier: sva-aargau.ch
Gut zu wissen, wenn Sie Ihre Rente aufschieben möchten: Wenn Sie Ihre AHV-Rente später beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag (bis zur maximalen Rente). Wichtig: Den Rentenaufschub müssen Sie innerhalb eines Jahres bei der SVA Aargau anmelden. SVA Aargau Aufschub anmelden.
Vermittlungsplattformen für Personen im Pensionsalter
- seniors@work ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss ein Profil erstellen, das in der Basisversion gratis ist, in der Premium-Version kostet. www.seniorsatwork.ch
- Rent a Rentner ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss sich als Mitglied anmelden, die Basis-Mitgliedschaft ist gratis, die Premium- oder Ambassador-Mitgliedschaft kostet. www.rentarentner.ch