Krankenkasse
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie übernimmt ganz oder teilweise Kosten, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen, zum Beispiel Beiträge an Psychotherapie, alternative Heilmethoden oder Hilfsmittel. Krankenkassen dürfen Anmeldungen für Zusatzversicherungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Vorsicht bei der Unfallversicherung: Mit der Pensionierung endet in der Regel die Unfallversicherung über die Arbeitgebenden. Zwar können Sie den Unfallschutz in der Grundversicherung der Krankenkasse jederzeit einschliessen, für Zusatzversicherungen ist dies mit zunehmendem Alter oft schwieriger. Viele Krankenkassen verlangen ab etwa dem 60. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung oder setzen Altersgrenzen. Wenn Sie auch nach der Pensionierung umfassend gegen Unfälle versichert sein möchten, sollten Sie den Unfallschutz deshalb frühzeitig in die Zusatzversicherungen aufnehmen, auch wenn Sie dann für einige Jahre doppelt (über die Arbeitgebenden und privat) versichert sind.
Prämienverbilligung
Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewährt Ihnen der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung (nicht auf die Zusatzversicherungen). Das ganze Verfahren läuft online ab. Dazu verschickt die SVA Aargau potenziellen anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode. Um eine Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie mit dem Anmeldecode das Online‑Formular bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres ausfüllen. Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen, oder Sie fragen bei der SVA Gemeindezweigstelle nach.
- SVA Gemeindezweigstelle
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Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt BadenSchalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
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