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Krankenkasse

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien sind je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie übernimmt teilweise oder ganz jene Kosten, die über die Pflichtleistungen hinausgehen. Zum Beispiel sind das Anrechnungen an Psychotherapie, alternative Heilmethoden und Hilfsmittel. Die Krankenkassen dürfen für Zusatzversicherungen Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Achtung bei der Unfallversicherung

Arbeitnehmende sind in der Regel über den Arbeitgeber unfallversichert. Wird das Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung aufgelöst, fällt auch die Unfallversicherung weg. Bei seiner Krankenversicherung kann man zwar unkompliziert und jederzeit den Unfall einschliessen, dies gilt aber nur auf Ebene der Grundversicherung. Möchte man bei einem Unfall auf die Vorzüge seiner Zusatzversicherung zurückgreifen (zum Beispiel freie Spitalwahl oder Kostenübernahme von Rückreisekosten bei einem Unfall im Ausland), so ist das komplizierter und mit zunehmendem Alter vielleicht sogar unmöglich. Denn die meisten Krankenkassen verlangen ab dem 60. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung für den Einschluss des Unfalls in die Zusatzversicherungen oder haben sogar fixe Altersbegrenzungen. Wenn Sie auch nach der Pensionierung Ihr Unfallrisiko umfassend versichert haben möchten, so lohnt es sich, bereits vor dem 60. Lebensjahr den Unfall in alle Zusatzversicherungen einzuschliessen, auch wenn Sie dann für ein paar Jahre doppelt (durch den Arbeitgeber und privat) versichert sind. 

Prämienverbilligung 

Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewährt Ihnen der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung (nicht auf die Zusatzversicherungen). Das ganze Verfahren läuft online ab. Dazu verschickt die SVA Aargau potenziellen anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode. Um Prämienverbilligungen zu erhalten, müssen Sie mit diesem Code das Online-Formular bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres ausgefüllt haben. Sollten Sie keinen Code erhalten haben, können Sie ihn direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen, oder Sie fragen bei der SVA Gemeindezweigstelle nach.

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, grit.joswiakNULL@baden.ch
Gemeindezweigstelle SVA www.baden.ch

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

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