Hilfsmittel zur AHV
Die AHV beteiligt sich finanziell an ausgewählten Hilfsmitteln. Die Beiträge sind nicht vom Vermögen oder Einkommen abhängig:
| Hilfsmittel | Kostenübernahme | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Perücken | max. CHF 1 000.00 | 1 Jahr |
| Orthopädische Mass- und Serienschuhe | 75 % vom Nettopreis | 2 Jahre |
| Prothesen für das Gesicht (Gesichtsepithesen) | 75 % vom Nettopreis | 2 Jahre |
| Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen | 75 % vom Nettopreis | 5 Jahre |
| Hörgeräte | 630 Franken (Binaural: 1237.50 Franken) | 5 Jahre |
| Lupenbrillen und
Fernrohrlupenbrillen |
590 Franken (Binokular: 900 Franken)
1 334 Franken (Binokular: 2 048 Franken) |
5 Jahre |
| Rollstühle ohne Motor | 900 Franken | 5 Jahre |
Quelle: AHV‑Merkblatt 3.02
Anspruchsbedingung: Sie erhalten Geld für diese Hilfsmittel, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Entsprechende Merkblätter und Formulare zu Hilfsmitteln zur AHV finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: www.sva-ag.ch oder ausgedruckt auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden. Ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Pauschalbetrag für eine Hörgeräteversorgung erfüllt sind, prüft die zuständige kantonale IV-Stelle, gestützt auf die Diagnose des HNO-Facharztes.
Gut zu wissen: Für Personen, die bereits vor dem ordentlichen AHV‑Alter aufgrund eines Hörverlusts Leistungen der IV beziehen, gilt die sogenannte «Besitzstandwahrung». Diese Personen erhalten weiterhin die Leistungen der IV, die teilweise höher sind als jene der AHV. Einen Vergleich der Kostenbeiträge finden Sie bei: pro Audito Schweiz
- SVA Gemeindezweigstelle
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Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt BadenSchalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
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