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Hilfsmittel zur AHV

Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV beteiligt sich unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen finanziell an folgenden Hilfsmitteln: 

Hilfsmittel Kostenübernahme Häufigkeit
Perücken max. CHF 1 000.00 1 Jahr
Orthopädische Mass- und Serienschuhe 75 % vom Nettopreis 2 Jahre
Prothesen für das Gesicht (Gesichtsepithesen) 75 % vom Nettopreis 2 Jahre
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen 75 % vom Nettopreis 5 Jahre
Hörgeräte 630 Franken (Binaural: 1237.50 Franken) 5 Jahre
Lupenbrillen und 
Fernrohrlupenbrillen
590 Franken (Binokular: 900 Franken)
1 334 Franken (Binokular: 2 048 Franken)
5 Jahre
Rollstühle ohne Motor 900 Franken 5 Jahre

Anspruchsbedingung: Sie erhalten Geld für Hilfsmittel, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Entsprechende Merkblätter und Formulare zu Hilfsmitteln zur AHV finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: www.sva-ag.ch oder ausgedruckt auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden. Ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Pauschalbetrag für eine Hörgeräteversorgung erfüllt sind, prüft die zuständige kantonale IV-Stelle, gestützt auf die Diagnose des HNO-Facharztes.

Gut zu wissen: Für Personen, die bereits vor dem ordentlichen AHV-Alter aufgrund ihres Hörverlustes IV-Leistungen beziehen, gilt die sogenannte Besitzstandwahrung. Diese Personen beziehen weiterhin die Leistungen der IV, die manchmal höher sind, als jene der AHV. Einen Vergleich der Kostenbeiträge finden Sie hier: pro Audito Schweiz 

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, grit.joswiakNULL@baden.ch
Gemeindezweigstelle SVA www.baden.ch

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

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