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Betreuung zu Hause

Wenn Sie sich zu Hause betreuen lassen, können Sie entweder selbst als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auftreten und jemanden anstellen, oder Sie schliessen einen Mandatsvertrag mit einem Dienstleister ab, der eine Betreuungsperson anstellt und Ihrem Haushalt im Rahmen eines Personalverleihs zur Verfügung stellt.
Wichtig: In beiden Fällen sind Sie gegenüber der Betreuungsperson für die Einhaltung der grundlegenden Bestimmungen mitverantwortlich. Eine Übersicht über Ihre Rechten und Pflichten gibt das  Informationsblatt Betreuung Zuhause des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. 
Finanzierung: Die Kosten gehen in der Regel zulasten der betreuten Person. Je nach Situation kann ein Teil der Kosten durch Beiträge der IV (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag), Zusatzversicherungen, Assistenzbeiträge oder Ergänzungsleistungen finanziert werden.

Gut zu wissen: Betreuung heisst nicht medizinische Pflege, denn eine solche darf nur durch entsprechend qualifiziertes und bewilligtes Personal erbracht werden. Viele Anbieterinnen und Anbieter im Bereich Betreuung zu Hause arbeiten deshalb mit Spitex-Organisationen zusammen. 

Dienstleistende in diesem Bereich

BK Betreuung Zuhause GmbH / Caritas "Betreuung zuhause"

Caritas Schweiz beendet ihr Angebot «Betreuung zuhause» ab dem Sommer 2024, weitergeführt wird das Angebot von der Firma BK Betreuung Zuhause GmbH 
Kontakt: Enisa Becic +41 76 368 44 69, Simone Keller +41 78 309 26 24, info@bk-betreuung.ch
www.bk-betreuung.ch

forum hauswirtschaft AG

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
+41 56 210 42 41, infoNULL@forumhauswirtschaft.ch 
https://forumhauswirtschaft.ch

Home Instead Seniorendienste Schweiz AG

Schweizweit tätig.
Zentrale: 061 855 60 50, infoNULL@homeinstead.ch 
Region Aargau: 062 855 05 90
www.homeinstead.ch

Pflegehilfe Schweiz

+41 41 515 34 19, infoNULL@pflegehilfe.ch 
https://www.pflegehilfe.ch

Private Care AG

Bäderstrasse 27a, 5401 Baden
+41 56 544 72 72. infoNULL@private-care.org
www.private-care.ch

Gesetzliche Rahmenbedingungen bei einer Anstellung einer Betreuungsperson

Suchen Sie für sich selbst oder für Angehörige eine Unterstützung? Müssen Sie rund um die Uhr betreut werden? Wer eine Betreuungsperson anstellt, muss die Arbeits- und Anstellungsbedingungen in der Schweiz kennen. Das Informationsblatt Betreuung Zuhause des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO gibt einen guten Überblick über Ihre Rechten und Pflichten.

Ausländische Person für Pflege und Betreuung

Falls Sie sich überlegen, eine ausländische Person für Betreuung und Pflege in Ihrem Haushalt anzustellen, dann finden Sie Informationen zu Anstellungsbedingungen und rechtlichen Grundlagen auf www.careinfo.ch 
Infos für Care-Migrantinnen (rechte und Pflichten) gibt es da auch auch in polnischer, ungarischer, slowakischer und französischer Sprache. CareInfo für Migrantinnen

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