Testament, Erbvertrag
Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt. Möchten Sie Personen einschliessen, denen Sie besonders verbunden sind? Möchten Sie bestimmte Personen von der Erbberechtigung ausschliessen? Dann sollten Sie ein Testament erstellen oder einen Erbvertrag abschliessen, das sind sogenannte Verfügungen von Todes wegen. Diese sind an einem sicheren Ort aufzubewahren, der einer nahestehenden Vertrauenspersonen bekannt ist.
- Ein Testament kann entweder von Anfang bis Ende von Ihnen selbst von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder in Form einer öffentlichen Urkunde bei einer Notarin oder einem Notar erstellt werden. Kosten: Die Kosten für die Urkundsperson müssen Sie selbst tragen.
- Ein Erbvertrag kann nur in Form einer öffentlichen Urkunde verfasst werden. Eine Notarin oder ein Notar kann Sie beim Verfassen des Testaments oder eines Erbvertrags unterstützen. Die Aargauische Notariatsgesellschaft (ANG) ist der Berufsverband der Aargauer Notarinnen und Notare. Auf der Webseite www.aargauernotar.ch können Sie nach Ort gefiltert freiberufliche Notarinnen und Notare suchen. Kosten: Die Kosten für die Urkundsperson müssen Sie selbst tragen.
Gut zu wissen: Im Kanton Aargau können Testamente und Erbvertäge bei den Bezirksgerichten hinterlegt werden.
- Bezirksgericht Baden
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Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
+41 56 200 13 13
Öffnungszeiten Bezirksgericht Baden
Unterstützung in diesem Bereich
Der Kanton Aargau muss gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen sorgen. Beinahe alle Rechtsauskunftsstellen im Kanton werden vom Aargauischen Anwaltsverband betreut. So auch jene in Baden. Zusätzlich bieten in Baden auch Anwältinnen und Anwälte der Frauenzentrale Aargau sowie die der Aargauischen Gewerkschaften unentgeltliche Kurzberatungen an.
- Unentgeltliche Rechtsauskunft Aargauische Gewerkschaften
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Auskünfte zu allen Rechtsgebieten. Für alle, auch ohne Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Aargauische Gewerkschaften
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