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Vergütung von Krankheitskosten

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) können nicht gedeckte Krankheitskosten und Behinderungskosten rückerstattet werden. Dies umfasst den Besuch von Tages- und Nachtstrukturen und die Übernahme von Kosten für begleitetes und betreutes Wohnen oder für das selbstbestimmte Wohnen. 
Anspruchsbedingungen: Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten versteht sich als eine Zusatzleistung zu den Ergänzungsleistungen.
Falls Sie kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie trotzdem eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihre Ausgaben für Krankheit und Behinderung Ihre Einnahmen übersteigen. Merkblätter und Formulare zu Vergütung von Kosten bei Krankheit und Behinderung finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: www.sva-ag.ch oder auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Baden. 

Folgende Stellen beraten Sie gerne und kostenlos

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt Baden

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden

Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch

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