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Finanzelle Einzelhilfe des SRK

Die finanzielle Einzelhilfe unterstützt Menschen im Kanton, die aus gesundheitlichen Gründen in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Anspruchsbedingungen: Es müssen bereits alle zur Verfügung stehenden finanziellen Leistungen ausgeschöpft sein, bevor die finanzielle Einzelhilfe greifen kann. Bei positivem Gesuchentscheid erhalten Sie eine Unterstützung mit einem einmaligen Beitrag von maximal 1'000 Franken.

SRK Kanton Aargau

Geschäftsstelle
Buchserstrasse 24, 5000 Aarau
+41 62 835 70 40, infoNULL@srk-aargau.ch
www.srk-aargau.ch

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