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Vollmacht

Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine Person, die Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. So sorgen Sie vor, falls Sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Vollmacht ist mit einem Vorsorgeauftrag vergleichbar. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Eine Vollmacht gilt bereits ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sie unterschreiben. Ein Vorsorgeauftrag gilt erst, wenn Sie urteilsunfähig werden.

Formales: Eine Vollmacht muss schriftlich erstellt werden. Sie entscheiden selbst, wie weit die Vollmacht gehen soll. Möglich sind zum Beispiel einzelne Geschäfte wie der Verkauf einer Liegenschaft, die Führung eines Prozesses oder Bankgeschäfte. Sie können auch eine Generalvollmacht für alle rechtlichen Handlungen erteilen.

Gut zu wissen: Die Vollmacht können Sie jederzeit abändern oder widerrufen. Andernfalls gilt sie bis zu Ihrem Tod oder bis Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren. Eine Vollmacht ersetzt keinen Vorsorgeauftrag. Wenn Sie urteilsunfähig sind und die bevollmächtigte Person Ihre Interessen nicht ausreichend wahrt, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Massnahmen ergreifen, zum Beispiel eine Beistandschaft anordnen. 

Weitere Informationen zur Vollmacht sowie eine Mustervollmacht finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau: Kanton Aargau Vollmacht

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