Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn die Renten aus AHV oder IV und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Die EL sind also Versicherungsleistungen und keine Sozialhilfe. EL besteht aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und zusätzlichen Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten. Schauen sie dazu das Erkärvideo
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Quelle: AHV/IV-Erklärvideos zu Ergänzungsleistungen
Anspruchsberechtigung: Sie können EL beanspruchen, wenn Sie in der Schweiz wohnen, eine Leistung der AHV/IV beziehen, ihr Vermögen unter der Vermögensschwelle von CHF 100'000 (Alleinstehende) oder CHF 200'000 (Ehepaare) liegt und Ihre Ausgaben höher sind als Ihre Einnahmen.
Wichtige Links zu weiterführenden Informationen
- Hier können Sie einen möglichen EL-Anspruch online prüfen: Informationsstelle AHV/IV_EL-Anspruch oder EL-Rechner der Pro Senectute
- Hier finden Sie Merkblätter und Formulare zu Ergänzungsleistungen: www.sva-ag.ch
- 15,7 Prozent der über 65-Jährigen beziehen keine EL, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Quelle: Altersmonitor Schweiz 2022
- Die überwiegende Mehrheit jener, die EL in Anspruch nehmen, haben bei der Anmeldung Hilfe durch eine Fachstelle oder eine Person im nahen Umfeld erhalten. Quelle Forschungsbericht Zugang zu Ergänzungsleistungen
Gut zu wissen: Die KulturLegi Aargau ermöglicht Menschen mit einem geringen verfügbaren Einkommen ermässigten Zugang zu Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen. So besuchen Sie zum Beispiel sämtliche Kurse der Pro Senectute gratis, wenn Sie eine KulturLegi haben. www.kulturlegi.ch/aargau Wenn Sie Ergänzungsleistungen bekommen, kann die SVA Gemeindezweigstelle für Sie eine solche KurturLegi bestellen. Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto.
Folgende Stellen beraten Sie gerne und kostenlos
- SVA Gemeindezweigstelle
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Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt BadenSchalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr
- Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden
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Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch