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Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn die Renten aus AHV oder IV und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Die EL sind also Versicherungsleistungen und keine Sozialhilfe. EL besteht aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und zusätzlichen Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten. Schauen sie dazu das Erkärvideo

 

Quelle: AHV/IV-Erklärvideos zu Ergänzungsleistungen

Anspruchsberechtigung: Sie können EL beanspruchen, wenn Sie in der Schweiz wohnen, eine Leistung der AHV/IV beziehen, ihr Vermögen unter der Vermögensschwelle von CHF 100'000 (Alleinstehende) oder CHF 200'000 (Ehepaare) liegt und Ihre Ausgaben höher sind als Ihre Einnahmen. 

Wichtige Links zu weiterführenden Informationen

Gut zu wissen: Die KulturLegi Aargau ermöglicht Menschen mit einem geringen verfügbaren Einkommen ermässigten Zugang zu Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen. So besuchen Sie zum Beispiel sämtliche Kurse der Pro Senectute gratis, wenn Sie eine KulturLegi haben. www.kulturlegi.ch/aargau Wenn Sie Ergänzungsleistungen bekommen, kann die SVA Gemeindezweigstelle für Sie eine solche KurturLegi bestellen. Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto. 

Folgende Stellen beraten Sie gerne und kostenlos

SVA Gemeindezweigstelle

Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch
Gemeindezweigstelle Sozialversicherung Aargau SVA | Stadt Baden

Schalteröffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Di 14–18 Uhr / Fr 8–14 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo bis Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 8–14 Uhr

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Baden

Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
+41 56 203 40 80, baden@ag.prosenectute.ch
www.ag.prosenectute.ch

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